Formulierung im Arbeitszeugnis
„das Ausscheiden nehmen wir zur Kenntnis“
Neutrales Registrieren des Abschieds ohne jedes Bedauern – ein klares Negativsignal. Entspricht Note 5 in der Schlussformel und bedeutet: Der Arbeitgeber ist froh, die Person loszuwerden.
Schlussformel.
⚠️ Versteckte Bedeutung: Rechtlich zulässig, aber vernichtend: kein Bedauern = schlechte Beurteilung.
Dringend Änderung verlangen! Diese Formulierung beschädigt Ihre Karrierechancen erheblich.
Eine Note besser – Ausreichend (Note 4) – würde so klingen:
Note 4 – Ausreichend
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
Sie haben Anspruch auf eine bessere Beurteilung, wenn Ihre tatsächliche Leistung dies widerspiegelt. Verlangen Sie eine Korrektur schriftlich und reichen Sie einen eigenen Zeugnisentwurf ein – das ist rechtlich zulässig und erhöht die Erfolgsquote deutlich.