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Zwischenzeugnis: Wann Sie es brauchen und wie Sie es bekommen

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-27

Ein Zwischenzeugnis wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es ist in der Gegenwartsform verfasst und enthält keine Schlussformel. Sie haben einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei berechtigtem Interesse – etwa bei Elternzeit, Vorgesetztenwechsel oder internen Bewerbungen.

Wann haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Der Anspruch entsteht bei berechtigtem Interesse. Typische Situationen:

  • Elternzeit oder längere Auszeit
  • Wechsel des Vorgesetzten oder der Abteilung
  • Interne Bewerbung auf eine andere Stelle
  • Geplanter externer Jobwechsel
  • Abschluss eines größeren Projekts oder einer Beförderung

Unterschied: Zwischenzeugnis vs. Endzeugnis

Das Zwischenzeugnis wird in der Gegenwartsform verfasst ('ist tätig', 'überzeugt') und hat keine Schlussformel mit Austrittsdatum. Das Endzeugnis steht in der Vergangenheitsform ('war tätig', 'überzeugte') und enthält Datum, Dank und Zukunftswünsche. Wichtig: Ein Endzeugnis darf nicht schlechter sein als ein vorangegangenes Zwischenzeugnis.

So fordern Sie ein Zwischenzeugnis an

Formulieren Sie die Anforderung schriftlich und nennen Sie den Grund. Das erhöht die Bereitschaft des Arbeitgebers und dokumentiert Ihren Anspruch.

  • Schriftlich per E-Mail oder Brief anfragen
  • Berechtigten Grund nennen (z.B. 'zur internen Bewerbung')
  • Qualifiziertes Zwischenzeugnis explizit verlangen
  • Frist fĂĽr die Ausstellung höflich benennen

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Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen?
Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Dieses ist bei den typischen Situationen (Elternzeit, Vorgesetztenwechsel, interne Bewerbung) gegeben. Der Arbeitgeber kann eine Anfrage ohne Grund ablehnen.
Darf das Endzeugnis schlechter sein als das Zwischenzeugnis?
Nein. Das Endzeugnis muss mindestens dieselbe Bewertung enthalten wie das Zwischenzeugnis – es sei denn, es gab nachweislich eine Verschlechterung der Leistung danach.
Wie lange gilt ein Zwischenzeugnis?
Es gibt keine gesetzliche Verfallszeit, aber ein Zwischenzeugnis, das älter als 2–3 Jahre ist, wirkt in Bewerbungen veraltet. Ein Endzeugnis ersetzt es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.