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Führungszeugnis vs. Arbeitszeugnis: Der wichtige Unterschied

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-27

Führungszeugnis und Arbeitszeugnis werden oft verwechselt – dabei handelt es sich um grundlegend verschiedene Dokumente. Das Führungszeugnis wird vom Staat ausgestellt und zeigt strafrechtliche Verurteilungen. Das Arbeitszeugnis kommt vom Arbeitgeber und bewertet Leistung und Verhalten.

Das Führungszeugnis – staatliches Strafregister

Das polizeiliche Führungszeugnis (umgangssprachlich 'Führungszeugnis') wird vom Bundeszentralregister (über das Einwohnermeldeamt) ausgestellt. Es zeigt strafrechtliche Verurteilungen und ist kein arbeitsbezogenes Dokument.

  • Ausgestellt vom Bundeszentralregister
  • Zeigt Vorstrafen und Strafurteile
  • Kosten: 13 € (einfach) oder kostenlos für bestimmte Ehrenämter
  • Beantragung: persönlich beim Einwohnermeldeamt oder online via BundID
  • Gültigkeitsdauer: 3 Monate für die meisten Zwecke

Das Arbeitszeugnis – Leistungsbeurteilung vom Arbeitgeber

Das Arbeitszeugnis wird vom Arbeitgeber ausgestellt und bewertet Ihre Tätigkeit, Leistung und Ihr Verhalten im Unternehmen. Es nutzt die Zeugnis-Geheimsprache und ist das zentrale Bewerbungsdokument in Deutschland.

  • Ausgestellt vom Arbeitgeber
  • Beschreibt Tätigkeit, Leistung, Verhalten
  • Kein staatliches Dokument
  • Rechtlicher Anspruch nach § 109 GewO
  • Kann eine Note von 1 bis 5 beinhalten

Wann brauchen Sie welches Dokument?

Arbeitgeber fordern häufig beide Dokumente – aber für unterschiedliche Zwecke:

  • Führungszeugnis: Pflicht z.B. bei Arbeit mit Kindern, Sicherheitsberufen, öffentlichem Dienst
  • Arbeitszeugnis: Standarddokument bei jeder Bewerbung
  • Beide gemeinsam: häufig bei sensiblen Berufen (Erzieher, Pflege, Security)

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Häufige Fragen

Muss ich ein Führungszeugnis zur Bewerbung mitschicken?
Nein, nicht standardmäßig. Es wird nur angefordert, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich verlangt – etwa bei Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen oder in Sicherheitsbereichen.
Kann ich ein Führungszeugnis online beantragen?
Ja, seit 2021 über das Bürgerportal des Bundes (BundID) vollständig online. Das Dokument wird per Post zugestellt. Kosten: 13 € (einfaches Führungszeugnis).
Hat das Führungszeugnis eine Auswirkung auf mein Arbeitszeugnis?
Nein. Das Arbeitszeugnis bewertet nur Ihre berufliche Leistung und Ihr Verhalten im Unternehmen – Vorstrafen dürfen darin nicht erwähnt werden.