Formulierung im Arbeitszeugnis
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
'Stets' betont Konstanz, 'vollen' (ohne 'sten') entspricht Note 2 (gut). Eine sehr gute Bewertung, die jedoch eine Nuance unter der Höchstnote liegt.
Gesamturteil der Leistungsbeurteilung.
Sehr gute Bewertung – bestens für Bewerbungen geeignet. Nur 'stets zu vollsten' wäre besser.