Formulierung im Arbeitszeugnis
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
'Stets' betont Konstanz, 'vollen' (ohne 'sten') entspricht Note 2 (gut). Eine sehr gute Bewertung, die jedoch eine Nuance unter der Höchstnote liegt.
Gesamturteil der Leistungsbeurteilung.
Sehr gute Bewertung – bestens für Bewerbungen geeignet. Nur 'stets zu vollsten' wäre besser.
Eine Note besser – Sehr gut (Note 1) – würde so klingen:
Note 1 – Sehr gut
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Sie haben Anspruch auf eine bessere Beurteilung, wenn Ihre tatsächliche Leistung dies widerspiegelt. Verlangen Sie eine Korrektur schriftlich und reichen Sie einen eigenen Zeugnisentwurf ein – das ist rechtlich zulässig und erhöht die Erfolgsquote deutlich.