Formulierung im Arbeitszeugnis
„leistete gute Arbeit“
Direkte Aussage: 'gute Arbeit' – Note 2. Klar und positiv ohne übertriebenes Lob.
Gesamturteil.
Gute, direkte Bewertung. Für Bewerbungen ausreichend.
Eine Note besser – Sehr gut (Note 1) – würde so klingen:
Note 1 – Sehr gut
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Sie haben Anspruch auf eine bessere Beurteilung, wenn Ihre tatsächliche Leistung dies widerspiegelt. Verlangen Sie eine Korrektur schriftlich und reichen Sie einen eigenen Zeugnisentwurf ein – das ist rechtlich zulässig und erhöht die Erfolgsquote deutlich.