📚 Ratgeber
Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis – der Unterschied
⏱ 2 Min. Lesezeit
📅 2026-04-26
Das einfache Zeugnis bestätigt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine vollständige Bewertung von Leistung und Verhalten – und ist der Standard für Bewerbungen.
Das einfache Arbeitszeugnis
Enthält: Name, Beschäftigungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung. Keine Bewertung von Leistung oder Verhalten. Ausreichend für Unterlagen, bei denen keine Leistungsbewertung erwartet wird.
- Nur Tätigkeitsnachweis
- Keine Note, keine Beurteilung
- Geeignet für Nebenjobs, sehr kurze Beschäftigungen
- Auf Wunsch hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf das qualifizierte
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Enthält: Tätigkeitsbeschreibung + vollständige Leistungs- und Verhaltensbeurteilung + Schlussformel. Dies ist der Standard für alle Bewerbungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
- Vollständige Bewertung Leistung und Verhalten
- Zeugnis-Geheimsprache (Note 1–5)
- Schlussformel mit Dankes- und Wunschformel
- Standard für alle Bewerbungen
Welches brauchen Sie?
Für Bewerbungen: immer das qualifizierte Zeugnis verlangen. Für eigene Unterlagen oder als Ergänzung: einfaches Zeugnis ausreichend. Sie haben das Recht, das qualifizierte zu verlangen – tun Sie es immer.
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Häufige Fragen
Kann ich immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangen?
Ja. Nach § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer auf Verlangen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Wann reicht ein einfaches Zeugnis?
Bei Tätigkeitsnachweisen für Sozialleistungen, für eigene Unterlagen oder wenn keine Bewerbung geplant ist. Für Bewerbungen immer das qualifizierte wählen.
Darf der Arbeitgeber mir nur ein einfaches Zeugnis geben?
Nur wenn Sie kein qualifiziertes verlangen. Auf ausdrücklichen Wunsch muss er das qualifizierte ausstellen.