📚 Ratgeber

Arbeitszeugnis in der Zeitarbeit / Leiharbeit

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-26

Bei Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist die Zeugnisfrage komplex: Das rechtliche Arbeitsverhältnis besteht mit dem Verleiher, die Arbeit wurde aber beim Entleiher geleistet – wer stellt das Zeugnis aus?

Wer stellt das Zeugnis aus?

Grundsätzlich ist der Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) der Arbeitgeber und damit zeugnispflichtig. Er kann aber Informationen vom Entleiher einholen, da dieser die Arbeitsleistung beurteilen kann.

  • Verleiher ist rechtlich zeugnispflichtig
  • Entleiher kann um Beurteilungsunterstützung gebeten werden
  • Sie können selbst eine Beurteilung vom Entleiher anfordern
  • Bei mehreren Entleihern: alle Einsätze beschreiben lassen

Praktisches Vorgehen

Fordern Sie beim Verleiher ein Zeugnis an. Bitten Sie parallel wichtige Entleiher um eine schriftliche Beurteilung (kann als Anlage dienen). Überprüfen Sie, ob alle Einsätze vollständig beschrieben sind.

Referenzschreiben vom Einsatzbetrieb

Viele Zeitarbeiter holen sich zusätzlich Referenzschreiben von wichtigen Entleihbetrieben. Diese können Bewerbungsunterlagen stark aufwerten.

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Häufige Fragen

Kann ich auch vom Entleiher ein Zeugnis bekommen?
Rechtlich nicht, da kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher bestand. Sie können aber ein Referenzschreiben anfragen.
Was wenn mein Verleiher das Zeugnis nicht richtig ausfüllen kann?
Bitten Sie um Informationen vom Entleiher. Reichen Sie selbst einen detaillierten Entwurf ein, der Ihre Einsätze beschreibt.
Bekomme ich ein Zeugnis für jeden einzelnen Einsatz?
Nein. Das Zeugnis des Verleihers deckt die gesamte Beschäftigungszeit ab. Für einzelne Einsätze können Sie Referenzschreiben anfragen.