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Wohlwollenspflicht im Arbeitszeugnis: Was der Arbeitgeber schuldet

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-27

Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formulieren – aber auch wahrheitsgemäß. Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht. Die Wohlwollenspflicht bedeutet: Bei Zweifeln gilt die positive Formulierung. Aber eine schlechte Note kann der Arbeitgeber nicht einfach 'weglügen'.

Was Wohlwollenspflicht bedeutet

Die Wohlwollenspflicht ist ein Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts, der aus dem Gebot des fairen Umgangs mit dem Arbeitnehmer abgeleitet wird. Sie bedeutet konkret:

  • Im Zweifel ist positiv zu formulieren
  • Negative Ereignisse, die die Gesamtleistung nicht bestimmt haben, dürfen nicht erwähnt werden
  • Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren
  • Dennoch: wahrheitswidrige Positivaussagen sind ebenfalls unzulässig

Die Grenze: Wahrheitspflicht

Wohlwollen darf nicht zur Lüge werden. Der Arbeitgeber muss die tatsächliche Leistung korrekt abbilden – er darf nur nicht unnötig negativ formulieren oder Dinge erwähnen, die nicht repräsentativ waren. Konkrete Beispiele:

  • Darf nicht: einzelne Fehler erwähnen, wenn die Gesamtleistung gut war
  • Muss nicht: jede positive Einzelleistung nennen (Auswahl zulässig)
  • Darf nicht: bewusst negative Codes einbauen, wenn die Leistung gut war
  • Muss: wahrheitsgemäße Gesamtbeurteilung abgeben

Was Sie tun können, wenn die Wohlwollenspflicht verletzt wird

Wenn Ihr Zeugnis unnötig negative Formulierungen enthält, die Ihrer Gesamtleistung nicht entsprechen, können Sie Berichtigung verlangen. Weist der Arbeitgeber Ihre Forderung ab, können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung klagen. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber, wenn Sie eine bessere Note behaupten.

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Häufige Fragen

Kann ich verlangen, dass mein Zeugnis nur positiv formuliert ist?
Nein. Die Wohlwollenspflicht schützt Sie vor unnötig negativen Formulierungen, erzwingt aber keine unwahren Aussagen. Eine Note 3 kann auch wohlwollend formuliert sein – sie muss aber Ihrer tatsächlichen Leistung entsprechen.
Wer trägt die Beweislast bei Zeugnisklagen?
Bei Klagen auf eine bessere Note müssen Sie darlegen, dass Ihre Leistung der geforderten Note entsprach. Bei Klagen wegen negativer Codes muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Formulierung der Wahrheit entspricht.
Darf ein Arbeitgeber absichtlich schlechte Zeugnisse schreiben?
Nein. Absichtlich falsch-negative Zeugnisse verstoßen gegen die Wohlwollenspflicht und können zu Schadensersatzansprüchen führen. In extremen Fällen ist auch eine strafrechtliche Relevanz denkbar.