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Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis – Was Sie wissen müssen

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-26

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen, damit Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

Die gesetzliche Grundlage

§ 109 Gewerbeordnung (GewO) regelt das Zeugnisrecht für Arbeitnehmer. Nach § 630 BGB gilt es auch für alle anderen Dienstverhältnisse. Das Zeugnis muss schriftlich sein, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert.

  • § 109 GewO: Grundrecht auf Zeugnis
  • § 630 BGB: gilt für alle Dienstverhältnisse
  • Pflicht zur Schriftform (kein E-Mail-Zeugnis)
  • Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein

Verjährungsfristen

Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB) – gerechnet ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Handeln Sie daher nicht zu lange nach Beendigung des Jobs.

Was tun wenn der Arbeitgeber nicht liefert?

1. Schriftliche Anforderung mit Fristsetzung (14 Tage). 2. Mahnung. 3. Klage vor dem Arbeitsgericht. Sie können auf Erteilung des Zeugnisses klagen und ggf. Schadensersatz verlangen.

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Häufige Fragen

Ab wann besteht der Anspruch auf ein Zeugnis?
Ab dem ersten Arbeitstag. Der Anspruch entsteht mit Beginn des Arbeitsverhältnisses und kann am letzten Arbeitstag fällig gestellt werden.
Gilt der Zeugnisanspruch auch für Freiberufler?
Nein. Der gesetzliche Zeugnisanspruch gilt nur für Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und geringfügige Beschäftigung). Freiberufler und Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn das Zeugnis zu spät kommt?
Ja. Bei nachweisbarem Schaden durch verzögerte Zeugnisausstellung (z.B. verlorene Stelle) können Sie Schadensersatz geltend machen.