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Arbeitszeugnis nach einer befristeten Beschäftigung

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-26

Läuft ein befristeter Arbeitsvertrag aus, haben Sie denselben Zeugnisanspruch wie bei unbefristeten Stellen. Wichtig: Fordern Sie das Zeugnis rechtzeitig an – nach Ablauf des Vertrags.

Zeugnis bei Befristungsende

Mit Ende der Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf ein Abschlusszeugnis (Endzeugnis). Beantragen Sie es schriftlich.

Formulierung: Was darf nicht im Zeugnis stehen?

Das Zeugnis darf keinen Hinweis darauf enthalten, dass das Arbeitsverhältnis befristet war. Es wird neutral formuliert: 'Das Arbeitsverhältnis endete am [Datum].'

  • Kein Hinweis auf Befristung im Zeugnis
  • Gleichbehandlung mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen
  • Vollständige Beurteilung auch bei kurzer Laufzeit

Besonderheit Verlängerungsphase

Wenn ein befristeter Vertrag mehrfach verlängert wurde, muss das Zeugnis die gesamte Beschäftigungszeit berücksichtigen – von der ersten Einstellung bis zum letzten Vertragsende.

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Häufige Fragen

Habe ich nach einer befristeten Beschäftigung Anspruch auf ein Zeugnis?
Ja, uneingeschränkt. Der Zeugnisanspruch ist unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Darf im Zeugnis stehen, dass der Vertrag befristet war?
Es gibt keine Pflicht, die Befristung zu erwähnen. Viele Arbeitgeber tun es trotzdem – das ist neutral und nicht negativ zu werten.
Wann sollte ich das Zeugnis anfordern?
Idealerweise 4–6 Wochen vor Vertragsende, damit genug Zeit für die Ausstellung bleibt. Nach Vertragsende haben Sie weiterhin 3 Jahre Zeit, es einzufordern.