📚 Ratgeber

Arbeitszeugnis für Minijobber

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-26

Auch Minijobber (früher 450€-, jetzt 520€-Jobber) haben Anspruch auf ein Zeugnis. Der Zeugnisanspruch besteht unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Zeugnisanspruch im Minijob

§ 109 GewO gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber. Sie können ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis verlangen.

Welches Zeugnis ist sinnvoll?

Bei einem Minijob als Nebenverdienst: einfaches Zeugnis oft ausreichend. Wenn der Minijob berufsrelevant ist (z.B. im Studium, als Einstieg): qualifiziertes Zeugnis verlangen.

  • Einfaches Zeugnis: Tätigkeitsnachweis
  • Qualifiziertes Zeugnis: mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
  • Immer qualifiziertes verlangen – schadet nie

Praktische Tipps

Viele kleine Arbeitgeber (Privathaushalte, kleine Läden) kennen die Zeugnispflicht nicht. Informieren Sie freundlich darüber und reichen Sie einen Entwurf ein – das erhöht die Kooperationsbereitschaft.

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Häufige Fragen

Muss ein Minijob-Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen?
Ja. Die Zeugnispflicht gilt für alle Arbeitgeber, auch für Privathaushalte und kleine Betriebe.
Was wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?
Schriftlich anfordern, Frist setzen. Bei Weigerung: Arbeitsgericht. Klingt unverhältnismäßig für einen Minijob, ist aber rechtlich korrekt.
Ist ein Zeugnis für einen Minijob wichtig?
Abhängig von der Situation. Für Studenten oder Berufseinsteiger kann auch ein Minijob-Zeugnis wertvolle Berufserfahrung belegen.