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Falsche Angaben im Arbeitszeugnis – was Sie jetzt tun können
⏱ 2 Min. Lesezeit
📅 2026-04-27
Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß sein – in beide Richtungen. Enthält es falsche Negativaussagen, haben Sie Anspruch auf Berichtigung. Enthält es falsche Positivaussagen, kann das für zukünftige Arbeitgeber problematisch werden. Beides lässt sich regeln.
Unrichtige Negativaussagen: Ihr Recht auf Korrektur
Wenn Ihr Zeugnis Formulierungen enthält, die Ihre Leistung schlechter darstellen als sie war, haben Sie Anspruch auf Berichtigung. Das gilt für:
- Falsch eingestufte Gesamtnote (z.B. Note 4 statt Note 2)
- Nicht erwähnte wichtige Aufgaben oder Projekte
- Negative Codes, die Ihrer tatsächlichen Leistung widersprechen
- Fehlende oder schwache Schlussformel, obwohl das Verhältnis gut war
Übertrieben positive Zeugnisse: Haftungsrisiko
Stellt ein Arbeitgeber ein zu gutes Zeugnis aus (z.B. Note 1, obwohl die Leistung mangelhaft war), kann er gegenüber einem neuen Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Für Sie als Arbeitnehmer ist das Risiko geringer – Sie haben das Zeugnis nicht selbst ausgestellt.
So gehen Sie bei falschen Angaben vor
Bei unrichtigen Formulierungen gehen Sie strukturiert vor:
- Konkrete Formulierungen schriftlich beanstanden
- Korrekten Entwurf mit dem gewünschten Wortlaut einreichen
- Frist für Korrektur setzen (14 Tage)
- Bei Weigerung: Klage auf Zeugnisberichtigung vor dem Arbeitsgericht
- Beweise sichern: Leistungsbeurteilungen, E-Mails, Zeugen
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung?
Zeugniserteilung klagen Sie, wenn der Arbeitgeber gar kein Zeugnis ausstellt. Zeugnisberichtigung klagen Sie, wenn das Zeugnis falsche oder unvollständige Inhalte hat.
Wie beweise ich, dass meine Leistung besser war?
Sammeln Sie: frühere Leistungsbeurteilungen, Gehaltserhöhungen als indirekten Leistungsbeleg, Dankesschreiben, E-Mails über erfolgreich abgeschlossene Projekte und Zeugen (Kollegen, Vorgesetzte).
Kann ich das Zeugnis ablehnen und zurückgeben?
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, ein Zeugnis anzunehmen, das falsche Inhalte hat. Sie können es ablehnen und gleichzeitig Berichtigung verlangen.