📚 Ratgeber
Zwischenzeugnis bei Umstrukturierung oder Abteilungswechsel
⏱ 2 Min. Lesezeit
📅 2026-04-26
Betriebliche Umstrukturierungen, Fusionen oder Abteilungswechsel sind gute Anlässe für ein Zwischenzeugnis. Damit sichern Sie die Beurteilung durch den bisherigen Vorgesetzten, bevor neue Strukturen die Zuständigkeiten verändern.
Warum jetzt ein Zwischenzeugnis?
Bei Umstrukturierungen wechseln Vorgesetzte, Teams und Zuständigkeiten. Wer die Beurteilung schreibt, kennt Ihre Leistungen möglicherweise nicht. Ein Zwischenzeugnis vor der Umstrukturierung sichert die faire Beurteilung.
Anerkennte Gründe für ein Zwischenzeugnis
Neben Vorgesetztenwechsel und Elternzeit gibt es weitere anerkannte Gründe:
- Betriebliche Umstrukturierung
- Abteilungs- oder Bereichswechsel
- Übernahme neuer Aufgaben
- Potenzielle Versetzung
- Eigene Bewerbung (intern oder extern)
Taktisches Timing
Beantragen Sie das Zwischenzeugnis sobald die Umstrukturierung bekannt gegeben wird – nicht erst wenn alle Strukturen schon verändert wurden. Das gibt Ihnen Zeit für ggf. notwendige Korrekturen.
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Häufige Fragen
Habe ich bei Umstrukturierung Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ja. Betriebliche Umstrukturierung ist ein anerkannter berechtigter Grund.
Wer stellt das Zeugnis nach der Umstrukturierung aus?
Der neue Vorgesetzte – aber der kennt Ihre bisherigen Leistungen nicht. Daher: Zwischenzeugnis vor der Umstrukturierung beantragen.
Kann ich mehrere Zwischenzeugnisse haben?
Ja. Es gibt keine Begrenzung – bei jedem anerkannten Anlass können Sie ein neues Zwischenzeugnis verlangen.