📚 Ratgeber
Arbeitszeugnis bei eigener Kündigung (Selbstkündigung)
⏱ 2 Min. Lesezeit
📅 2026-04-26
Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie denselben Zeugnisanspruch wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Wichtig: Die Formulierung 'scheidet auf eigenen Wunsch aus' ist für diesen Fall korrekt und positiv – sie signalisiert, dass Sie aktiv einen Karriereschritt gemacht haben.
Die korrekte Einleitung bei Eigenkündigung
Bei Eigenkündigung ist die Formulierung 'Herr/Frau X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch' korrekt und positiv. Sie signalisiert, dass Sie aktiv gewechselt haben – kein Rausschmiss, sondern eine bewusste Entscheidung.
Wann Sie das Zeugnis anfordern sollten
Beantragen Sie das Zeugnis schriftlich mit Ihrer Kündigung oder kurz danach. Formulieren Sie genau, welche Art von Zeugnis Sie möchten (qualifiziert) und bis wann Sie es benötigen.
- Schriftliche Anforderung per E-Mail oder Brief
- Qualifiziertes Zeugnis explizit verlangen
- Abgabefrist höflich nennen (z.B. letzter Arbeitstag)
- Kopie der Anforderung aufbewahren
Entwurf selbst einreichen
In der Praxis erstellen viele Arbeitnehmer selbst einen Zeugnisentwurf, den der Arbeitgeber dann unterzeichnet. Das ist rechtlich zulässig und erhöht die Chance auf ein gutes Zeugnis erheblich. Mit Zeugify erstellen Sie diesen Entwurf professionell.
Jetzt Zeugnis erstellen
Professionelles Arbeitszeugnis mit KI – in 2 Minuten fertig, ab €4,99.
Zeugnis erstellen →
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber im Zeugnis erwähnen, dass ich selbst gekündigt habe?
Ja, das ist bei Eigenkündigung korrekt und sogar positiv: 'auf eigenen Wunsch' zeigt, dass Sie aktiv gewechselt haben.
Kann ich einen Zeugnisentwurf einreichen?
Ja. Es ist üblich und rechtlich zulässig, einen Entwurf vorzulegen. Der Arbeitgeber kann Änderungen vornehmen, muss aber die wesentlichen Inhalte akzeptieren, wenn sie der Wahrheit entsprechen.
Was, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?
Sie können ihn schriftlich auffordern und ggf. vor dem Arbeitsgericht klagen. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren.