📚 Ratgeber

Arbeitszeugnis beim Aufhebungsvertrag

⏱ 2 Min. Lesezeit 📅 2026-04-26

Bei einem Aufhebungsvertrag endet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das gibt Ihnen eine wichtige Verhandlungsposition: Das Zeugnis kann Teil der Einigung sein – nutzen Sie diese Chance aktiv.

Zeugnis als Verhandlungsmasse

Beim Aufhebungsvertrag verhandeln Sie alles: Abfindung, Freistellung – und das Zeugnis. Bestehen Sie darauf, den Zeugnisentwurf vor Unterzeichnung zu sehen oder selbst einzureichen.

  • Zeugnistext vor Vertragsunterzeichnung festhalten
  • Eigenen Entwurf einreichen (erhöht Qualität)
  • Note, Schlussformel und Formulierungen vorab klären
  • Zeugnisversprechen schriftlich in den Aufhebungsvertrag aufnehmen

Formulierung des Ausscheidens

Im Aufhebungsvertrag können Sie vereinbaren, wie das Ausscheiden formuliert wird. 'Im gegenseitigen Einvernehmen' ist neutral. 'Auf eigenen Wunsch' ist positiver – verhandeln Sie das aktiv.

Was wenn kein Zeugnis vereinbart wurde?

Auch ohne explizite Vereinbarung haben Sie Ihren gesetzlichen Zeugnisanspruch. Der Aufhebungsvertrag hebt das nicht auf – bestehen Sie auf einem qualifizierten Zeugnis.

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Häufige Fragen

Muss ich das Zeugnis vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags sehen?
Nicht gesetzlich, aber dringend empfohlen. Fixieren Sie den Zeugnistext oder zumindest die Hauptformulierungen schriftlich im Vertrag.
Kann ich beim Aufhebungsvertrag 'auf eigenen Wunsch' vereinbaren?
Ja, wenn Sie einvernehmlich ausscheiden, können Sie diese Formulierung verhandeln. Manchmal ist der Arbeitgeber bereit, diese positivere Formulierung zu akzeptieren.
Was ist eine 'Zeugnisklausel' im Aufhebungsvertrag?
Eine Klausel, die die Zeugnisnote und ggf. den Wortlaut verbindlich vereinbart. Empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.