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Arbeitgeber verweigert das Arbeitszeugnis – Ihre Rechte
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📅 2026-04-27
Verweigert Ihr Arbeitgeber das Arbeitszeugnis komplett, ist das rechtswidrig. Nach § 109 GewO haben Sie als Arbeitnehmer ein unbedingtes Recht auf ein schriftliches Zeugnis. Sie können diesen Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.
Ihr gesetzlicher Anspruch
§ 109 GewO und § 630 BGB garantieren jedem Arbeitnehmer das Recht auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Anspruch gilt:
- Unabhängig vom Kündigungsgrund (auch bei fristloser Kündigung)
- Unabhängig von der Betriebsgröße
- Auch bei kurzer Beschäftigungsdauer (ab dem ersten Tag)
- Für Vollzeit- und Teilzeitkräfte gleichermaßen
Stufenweise vorgehen
Gehen Sie strukturiert vor, um das Zeugnis zu erhalten:
- 1. Mündliche Erinnerung (direkt beim Vorgesetzten oder HR)
- 2. Schriftliche Anforderung per E-Mail
- 3. Schriftliche Mahnung mit Fristsetzung (14 Tage) per Einschreiben
- 4. Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zeugniserteilung
Klage vor dem Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist für Zeugnisklagen zuständig. In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostengünstig (bei Unterliegen fallen nur eigene Anwaltskosten an) und läuft in der Regel innerhalb weniger Monate ab. Wenn der Arbeitgeber trotz Urteil nicht ausstellt, kann das Gericht einen Zwangsgeldantrag stellen.
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Häufige Fragen
Was, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Auch bei Insolvenz besteht der Zeugnisanspruch. Zuständig ist dann der Insolvenzverwalter. Melden Sie Ihren Anspruch zur Insolvenztabelle an und wenden Sie sich direkt an den Insolvenzverwalter.
Was, wenn mein Arbeitgeber nur ein schlechtes Zeugnis ausstellt?
Das ist ein anderer Anspruch: Zeugnisberichtigung. Sie können eine Korrektur verlangen, wenn die Beurteilung nicht Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht. Reichen Sie dazu einen eigenen Entwurf ein.
Kann ich gleichzeitig kündigen und ein Zeugnis verlangen?
Ja. Zeugnisanspruch und Kündigung sind voneinander unabhängig. Sie können in einem Kündigungsschreiben gleichzeitig das qualifizierte Zeugnis zum letzten Arbeitstag anfordern.